KINDER & ZAHNSPANGE
Zahnzusatzversicherung und Zahnspange
Lesezeit ca. 6 Min.
Bei einer Zahnspange entscheidet zunächst die gesetzliche Einstufung darüber, was die Krankenkasse übernimmt.
Die KIG-Einstufung
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) beschreiben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Erst ab einer bestimmten Stufe beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung an der Behandlung.
Wo Eigenanteile entstehen
- Behandlungen in niedrigen KIG-Stufen
- Zusatzleistungen über die Regelversorgung hinaus
- Bestimmte Materialien oder Apparaturen
Zeitpunkt und Bedingungen
Sobald eine Behandlung angeraten ist, ist sie in der Regel nicht mehr versicherbar. Deshalb ist der Zeitpunkt hier besonders entscheidend.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Häufige Fragen
Zahlt die Zusatzversicherung die Zahnspange komplett?
Nein, pauschal lässt sich das nicht sagen. Erstattet werden – je nach Tarif – bestimmte Anteile, oft begrenzt auf Höchstbeträge.
Was gilt bei KIG 1 und 2?
Hier leistet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. Ob ein Tarif dafür einspringt, hängt von den Bedingungen ab.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Erste Orientierung
Zahnzusatzversicherung-Check
In wenigen Fragen erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Leistungen für Ihre Situation grundsätzlich relevant sein können.
Sie möchten wissen, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen?
Daniel Beier unterstützt Sie bei der persönlichen Orientierung rund um die Zahnzusatzversicherung.