ZAHNSTAFFEL & WARTEZEIT
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
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„Ohne Wartezeit“ ist ein häufiges Werbeversprechen. Es bedeutet lediglich, dass nach Vertragsbeginn kein zusätzlicher Zeitraum abgewartet werden muss, bevor Leistungen möglich sind.
Wartezeit und Zahnstaffel sind nicht dasselbe
Auch ohne Wartezeit kann eine Zahnstaffel gelten, die die Höhe der Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. Beide Regelungen sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Keine Versicherung für bereits Bekanntes
Behandlungen, die vor Vertragsbeginn bereits angeraten oder begonnen wurden, sind in der Regel nicht versichert – unabhängig von der Wartezeit. Eine Zahnzusatzversicherung wirkt nach vorn, nicht rückwirkend.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Erste Orientierung
Zahnzusatzversicherung-Check
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