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Zahnzusatzversicherung einfach erklärt

Lesezeit ca. 6 Min.

Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann den Eigenanteil bei bestimmten Zahnbehandlungen und beim Zahnersatz verringern.

Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe, die Ihnen in Tarifunterlagen begegnen.

Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt

Bei Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel einen sogenannten Festzuschuss. Er bezieht sich auf eine Regelversorgung – also eine medizinisch notwendige Standardlösung. Wünschen Sie eine höherwertige Versorgung, entsteht ein Eigenanteil.

Die wichtigsten Begriffe

  • Festzuschuss: fester Betrag der gesetzlichen Kasse für die Regelversorgung.
  • Eigenanteil: der Betrag, der nach Abzug aller Zuschüsse bei Ihnen bleibt.
  • Erstattung: der Anteil der Rechnung, den der Tarif übernimmt – je nach Bedingungen mit oder ohne Kassenleistung gerechnet.
  • Zahnstaffel: Höchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren.
  • Wartezeit: Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistungen fällig werden.
  • Gesundheitsfragen: Angaben zu Ihrer Zahnsituation beim Antrag.

So läuft eine Erstattung typischerweise ab

Sie erhalten von der Praxis einen Heil- und Kostenplan, reichen ihn – je nach Bedingungen – vor der Behandlung beim Versicherer ein, lassen behandeln und senden anschließend die Rechnung samt Kassenabrechnung ein.

Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.

Erste Orientierung

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