PROBLEMFÄLLE
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen
Lesezeit ca. 6 Min.
Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind eine der häufigsten Fragen beim Antrag. Sie führen nicht automatisch zu einer Ablehnung – aber sie sind relevant.
Warum fehlende Zähne abgefragt werden
Eine Lücke im Kiefer bedeutet ein absehbares Behandlungsrisiko. Deshalb fragen Versicherer die Anzahl nicht ersetzter Zähne ab und bewerten sie unterschiedlich.
Mögliche Konsequenzen
- Annahme ohne Einschränkung
- Annahme mit Ausschluss der betroffenen Zahnlücken
- Annahme mit Beitragszuschlag
- Ablehnung des Antrags
Angaben immer vollständig machen
Unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben können später dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder die Leistung verweigert. Korrekte Angaben sind daher in Ihrem eigenen Interesse.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Häufige Fragen
Wie viele fehlende Zähne sind unproblematisch?
Das ist je Versicherer und Tarif unterschiedlich geregelt. Manche Bedingungen nennen eine Höchstzahl, andere bewerten den Einzelfall.
Zählen ersetzte Zähne als fehlend?
In der Regel gelten Zähne, die durch Krone, Brücke, Prothese oder Implantat ersetzt sind, nicht als fehlend. Maßgeblich ist die Definition in den Antragsfragen.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Erste Orientierung
Zahnzusatzversicherung-Check
In wenigen Fragen erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Leistungen für Ihre Situation grundsätzlich relevant sein können.
Sie möchten wissen, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen?
Daniel Beier unterstützt Sie bei der persönlichen Orientierung rund um die Zahnzusatzversicherung.