PROBLEMFÄLLE

Was passiert bei bereits angeratenem Zahnersatz?

Lesezeit ca. 6 Min.

„Angeraten“ heißt: Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt hat eine Behandlung empfohlen oder für notwendig gehalten. Dieser Umstand ist beim Antrag anzugeben.

Warum angeratene Behandlungen ausgeschlossen sind

Versicherbar ist grundsätzlich ein ungewisses zukünftiges Ereignis. Ist der Behandlungsbedarf bereits bekannt, fehlt diese Ungewissheit.

Was Sie prüfen sollten

  • Wurde der Befund dokumentiert?
  • Existiert ein Heil- und Kostenplan?
  • Betrifft der Befund einen einzelnen Zahn oder mehrere?
  • Wie sieht der übrige Zahnstatus aus?

Möglichkeiten trotz Befund

Je nach Situation kommt ein Abschluss mit Ausschluss einzelner Zähne oder ein späterer Abschluss nach abgeschlossener Behandlung in Betracht.

Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.

Erste Orientierung

Zahnzusatzversicherung-Check

In wenigen Fragen erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Leistungen für Ihre Situation grundsätzlich relevant sein können.

Sie möchten wissen, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen?

Daniel Beier unterstützt Sie bei der persönlichen Orientierung rund um die Zahnzusatzversicherung.

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