PROBLEMFÄLLE
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Lesezeit ca. 6 Min.
Wer sich mitten in einer Behandlung befindet, kann in der Regel keine Erstattung für genau diese Behandlung mehr erwarten. Das ist kein Sonderfall, sondern Grundprinzip der Versicherung.
Was als laufende Behandlung gilt
Als laufend gilt in vielen Bedingungen eine Behandlung, die bereits begonnen hat – häufig schon mit der Erstellung eines Heil- und Kostenplans oder der Diagnose eines Behandlungsbedarfs.
Welche Möglichkeiten bleiben
- Abschluss nach Abschluss der laufenden Behandlung
- Abschluss mit Ausschluss der betroffenen Zähne
- Absicherung künftiger, heute nicht absehbarer Behandlungen
Unser Hinweis
Sprechen Sie offen über den aktuellen Behandlungsstand. Nur so lässt sich beurteilen, was überhaupt versicherbar ist.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Erste Orientierung
Zahnzusatzversicherung-Check
In wenigen Fragen erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Leistungen für Ihre Situation grundsätzlich relevant sein können.
Sie möchten wissen, welche Leistungen zu Ihrer persönlichen Situation passen?
Daniel Beier unterstützt Sie bei der persönlichen Orientierung rund um die Zahnzusatzversicherung.